Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
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Bundesland
Jedes der 16 Länder ist ein eigener Staat mit Verfassung, Parlament und Regierung; zuständig etwa für Schule, Polizei, Kultur.
- Das Volk des Landes wählt den Landtag; der Landtag wählt die Regierungschefin oder den Regierungschef.
Landtag
Das Landesparlament macht die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Regierungsspitze.
Landesregierung
Regiert das Land, führt die Landesverwaltung und vertritt das Land im Bundesrat.
Landesverfassungsgericht
Jedes Land hat ein eigenes Verfassungsgericht, das Landesgesetze an der Landesverfassung misst.