- Organe
- Gemeindevertretung oder Stadtvertretung
- Kreistag
- Ortsbeirat
- Wahlalter
- Wählen ab 16, kandidieren ab 18 Jahren, auch für Unionsbürger
- Wahlperiode
- 5 Jahre
- Kumulieren und Panaschieren
- nein: eine Stimme für eine Person im Wahlkreis; Listen der Parteien sorgen für den Verhältnisausgleich
- Bürgermeister
- Bürgermeister oder Oberbürgermeister (hauptamtlich): Direktwahl, Mindestalter 18, kein Höchstalter, Amtszeit 6 bis 8 Jahre (Hauptsatzung).
- Landrat
- Landrat: keine Direktwahl. Seit 2009 Wahl durch den Kreistag, keine Direktwahl.
- Einzelbewerber
- ja
- Unterschriften
- Für Parteien und Wählergruppen, die nicht in der Vertretung, im Landtag oder Bundestag vertreten sind, sowie für Einzelbewerber: Unterschriften je Wahlkreis nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG).
- Nächste Kommunalwahl
- Frühjahr 2028 (voraussichtlich)
- Fristen
- Einreichung der Wahlvorschläge (auch für Bürgermeister-Direktwahlen): 55. Tag vor der Wahl, 18 Uhr
- Gesetz
- Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG), Gemeindeordnung §§ 57, 61