Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
Bundesebene
Der Bund regelt, was für ganz Deutschland gilt: Außenpolitik, Verteidigung, Währung, Strafrecht, Sozialversicherung.
- Fünf Verfassungsorgane teilen sich die Macht: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht.
Bundespräsident
Das Staatsoberhaupt vertritt Deutschland nach außen, unterzeichnet Gesetze und ernennt Kanzler, Minister und Richter.
Deutscher Bundestag
Das Parlament macht die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, beschließt den Haushalt und kontrolliert die Regierung.
Bundesrat
Über den Bundesrat wirken die 16 Landesregierungen an den Bundesgesetzen mit; viele Gesetze brauchen seine Zustimmung.
Bundesregierung
Die Regierung führt den Staat im Alltag: Sie schlägt Gesetze vor, setzt sie um und leitet die Bundesverwaltung.
Bundesverfassungsgericht
Das höchste Gericht prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln zum Grundgesetz passen; jeder kann sich mit einer Beschwerde wehren.
Bundesversammlung
Tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen, und löst sich danach wieder auf.