- Organe
- Rat der Gemeinde oder Stadt, Samtgemeinderat
- Kreistag
- Regionsversammlung (Region Hannover)
- Ortsrat oder Stadtbezirksrat
- Wahlalter
- Wählen ab 16, kandidieren ab 18 Jahren, auch für Unionsbürger
- Wahlperiode
- 5 Jahre
- Kumulieren und Panaschieren
- ja: 3 Stimmen, kumulierbar und über Listen hinweg verteilbar
- Bürgermeister
- Bürgermeister oder Oberbürgermeister (Hauptverwaltungsbeamter): Direktwahl, Mindestalter 23, Höchstalter 67, Amtszeit 5 Jahre (seit 2021 zeitgleich mit der Vertretung).
- Landrat
- Landrat oder Regionspräsident: Direktwahl, Mindestalter 23, Höchstalter 67, Amtszeit 5 Jahre.
- Einzelbewerber
- ja
- Unterschriften
- Gestaffelt nach Einwohnerzahl, beginnend bei 10 (Gemeinden bis 2.000 Einwohner). Keine Unterschriften für Parteien, die im Landtag oder mit in Niedersachsen gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten sind, oder die bereits in der zu wählenden Vertretung sitzen.
- Nächste Kommunalwahl
- Herbst 2031 (voraussichtlich)
- Fristen
- Einreichung der Wahlvorschläge: 55. Tag vor der Wahl, 18 Uhr (2026: 20. Juli)
- Gesetz
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) § 21, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz § 80