Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland ist ein Bundesstaat: Bund, 16 Länder und die Kommunen teilen sich die Aufgaben.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird in Wahlen und durch besondere Organe ausgeübt (Art. 20 GG).
Europäische Union
Die EU macht Regeln, die in allen 27 Mitgliedstaaten gelten, zum Beispiel für Handel, Umwelt und Verbraucher.
Bundesebene
Der Bund regelt, was für ganz Deutschland gilt: Außenpolitik, Verteidigung, Währung, Strafrecht, Sozialversicherung.
Bundesland
Jedes der 16 Länder ist ein eigener Staat mit Verfassung, Parlament und Regierung; zuständig etwa für Schule, Polizei, Kultur.
Kommunale Ebene
Gemeinden und Landkreise regeln die Dinge vor Ort: Kitas, Straßen, Wasser, Müll, Bauplanung. Sie gehören rechtlich zu den Ländern.