- Organe
- Gemeinderat
- Kreistag
- Ortschaftsrat
- Wahlalter
- Wählen ab 16, kandidieren ab 16 Jahren, auch für Unionsbürger
- Wahlperiode
- 5 Jahre
- Kumulieren und Panaschieren
- ja: so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, bis zu 3 Stimmen je Person, Verteilung über Listen hinweg
- Bürgermeister
- Bürgermeister oder Oberbürgermeister: Direktwahl, Mindestalter 18, kein Höchstalter, Amtszeit 8 Jahre.
- Landrat
- Landrat: keine Direktwahl. Wahl durch den Kreistag, keine Direktwahl.
- Einzelbewerber
- nein
- Unterschriften
- Wahlvorschläge nur von Parteien und Wählervereinigungen. Gestaffelt nach Gemeindegröße: 10 (bis 3.000 Einwohner), 20 (bis 10.000), 50 (bis 50.000), 100 (bis 100.000), 150 (bis 200.000), 250 (über 200.000). Keine Unterschriften für Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat, Landtag oder Bundestag vertreten sind.
- Nächste Kommunalwahl
- Frühjahr 2029 (voraussichtlich)
- Fristen
- Einreichung der Wahlvorschläge für Gemeinderat und Kreistag: 59. Tag vor der Wahl, 18 Uhr
- Gesetz
- Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG), Gemeindeordnung § 46, Landkreisordnung