- Organe
- Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung
- Kreistag
- Ortsbeirat
- Wahlalter
- Wählen ab 18, kandidieren ab 18 Jahren, auch für Unionsbürger
- Wahlperiode
- 5 Jahre
- Kumulieren und Panaschieren
- ja: so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, bis zu 3 Stimmen je Person, Verteilung über Listen hinweg
- Bürgermeister
- Bürgermeister oder Oberbürgermeister: Direktwahl, Mindestalter 18, kein Höchstalter, Amtszeit 6 Jahre.
- Landrat
- Landrat: Direktwahl, Mindestalter 18, kein Höchstalter, Amtszeit 6 Jahre.
- Einzelbewerber
- nein
- Unterschriften
- Wahlvorschläge nur von Parteien und Wählergruppen. Doppelt so viele Unterschriften wie Sitze zu vergeben sind, für Parteien und Wählergruppen, die nicht in der zu wählenden Vertretung, im Landtag oder Bundestag vertreten sind.
- Nächste Kommunalwahl
- Frühjahr 2031 (voraussichtlich)
- Fristen
- Einreichung der Wahlvorschläge: 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr (2026: 5. Januar)
- Gesetz
- Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), Hessische Gemeindeordnung § 39