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Grundgesetz

Die Verfassung steht über allen Gesetzen und lässt sich nur mit zwei Dritteln ändern.

Lesezeit 2 Min., Stand

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Kein Gesetz darf ihm widersprechen.

Was das Grundgesetz regelt

Das Grundgesetz legt fest, wie der Staat aufgebaut ist und was er darf. Es bestimmt, dass Deutschland eine Demokratie, ein Rechtsstaat, ein Sozialstaat und ein Bundesstaat ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es beschreibt die Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht.

Ganz vorne stehen die Grundrechte. Diese Reihenfolge ist Absicht. Die Grundrechte binden Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte unmittelbar.

Die Grundrechte in Art. 1 bis 19

Art. 1 sagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist der wichtigste Satz des Grundgesetzes. Danach folgen die einzelnen Rechte. Jeder darf seine Persönlichkeit frei entfalten (Art. 2). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3). Es gibt Glaubensfreiheit (Art. 4), Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5), Versammlungsfreiheit (Art. 8) und Berufsfreiheit (Art. 12).

Die Grundrechte schützen zuerst vor dem Staat. Ein Beispiel: Die Polizei darf eine Wohnung nur mit richterlicher Erlaubnis durchsuchen (Art. 13). Wer meint, der Staat verletze ein Grundrecht, kann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Manche Grundrechte gelten für alle Menschen, etwa die Menschenwürde. Andere gelten nur für Deutsche, etwa die Versammlungsfreiheit und die Berufsfreiheit.

Wie das Grundgesetz geändert wird

Das Grundgesetz lässt sich ändern, aber nur mit großer Mehrheit. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates müssen zustimmen. Außerdem muss der Text des Grundgesetzes selbst geändert werden. Seit 1949 ist das mehr als 60 Mal passiert.

Manches darf nie geändert werden. Das steht in Art. 79 Abs. 3, der Ewigkeitsklausel. Unantastbar sind die Gliederung in Länder, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, die Menschenwürde und die Grundsätze aus Art. 20: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat. Auch mit jeder Mehrheit ist das gesperrt.

Wie es entstanden ist

Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragten die westlichen Besatzungsmächte die Länder, eine Verfassung zu schreiben. Der Parlamentarische Rat mit 65 Mitgliedern aus den Landtagen arbeitete sie von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn aus. Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz verkündet, seit 1990 gilt es für ganz Deutschland.

Es heißt Grundgesetz und nicht Verfassung, weil es 1949 als Übergang bis zur Wiedervereinigung gedacht war. Der Name blieb.

Wo steht das

  • Art. 1 bis 19 GG: Grundrechte.
  • Art. 20 GG: Staatsprinzipien.
  • Art. 79 Abs. 2 GG: Änderung mit zwei Dritteln.
  • Art. 79 Abs. 3 GG: Ewigkeitsklausel.
  • Art. 93 GG: Verfassungsbeschwerde.

Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).