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Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt regiert nicht, es vertritt das Land und unterschreibt die Gesetze.

Lesezeit 2 Min., Stand

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt von Deutschland. Er vertritt das Land nach außen und unterschreibt die Gesetze.

Wer das Amt gerade hat, steht unter Aufbau.

Was der Bundespräsident macht

Der Bundespräsident regiert nicht. Das macht die Bundesregierung unter dem Bundeskanzler. Der Bundespräsident steht über den Parteien und spricht für das ganze Land. Er hält Reden, empfängt Gäste aus anderen Staaten und reist ins Ausland. Sein Amtssitz ist das Schloss Bellevue in Berlin.

Seine Aufgaben stehen im Grundgesetz. Er unterschreibt jedes Bundesgesetz, bevor es gilt. Das nennt man ausfertigen. Vorher prüft er, ob das Gesetz richtig zustande gekommen ist. Hat er ernste Zweifel, kann er die Unterschrift verweigern. Das kommt selten vor.

Er schlägt dem Bundestag den Kanzler zur Wahl vor und ernennt ihn danach. Er ernennt und entlässt die Bundesminister, die Bundesrichter und die Offiziere. Er vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten und schließt Verträge mit ihnen ab. Er kann Verurteilte des Bundes begnadigen.

In zwei Fällen kann er den Bundestag auflösen: wenn nach einer Bundestagswahl kein Kanzler mit Mehrheit gewählt wird, und wenn der Kanzler die Vertrauensfrage verliert.

Fast alles, was er tut, muss der Kanzler oder ein Minister mitunterschreiben. Das heißt Gegenzeichnung. So bleibt die Verantwortung bei der Regierung.

Wie der Bundespräsident gewählt wird

Der Bundespräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Sie tritt nur für diese Wahl zusammen. Die Hälfte sind die Abgeordneten des Bundestages. Die andere Hälfte wählen die 16 Landtage. Das sind oft auch Menschen, die nicht in der Politik arbeiten.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Mitglieder hinter sich hat. Klappt das in zwei Wahlgängen nicht, reicht im dritten die höchste Stimmenzahl. Eine Aussprache gibt es nicht.

Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Wählbar ist jeder Deutsche ab 40 Jahren, der auch den Bundestag wählen darf.

Die nächste Bundesversammlung tritt am 30.01.2027 zusammen. Die laufende Amtszeit endet am 18.03.2027.

Wo steht das

  • Art. 54 GG: Wahl durch die Bundesversammlung, Amtszeit fünf Jahre.
  • Art. 58 GG: Gegenzeichnung.
  • Art. 59 GG: Vertretung nach außen.
  • Art. 60 GG: Ernennung von Richtern, Beamten, Offizieren und Begnadigung.
  • Art. 63 und 68 GG: Auflösung des Bundestages.
  • Art. 82 GG: Ausfertigung der Gesetze.

Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).