Bundestag
Das Parlament beschließt die Gesetze, wählt den Kanzler und kontrolliert die Regierung.
Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland. Er beschließt die Bundesgesetze und wählt den Bundeskanzler.
Was der Bundestag macht
Vier Aufgaben sind die wichtigsten.
Erstens: Gesetze. Jedes Bundesgesetz muss durch den Bundestag. Vorschläge kommen von der Bundesregierung, aus dem Bundestag selbst oder vom Bundesrat. Der Bundestag berät sie, ändert sie und stimmt ab.
Zweitens: die Kanzlerwahl. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler. Er kann ihn auch wieder abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen wählt.
Drittens: Kontrolle. Die Abgeordneten stellen der Regierung Fragen. Sie können Minister in den Bundestag zitieren. Ein Viertel der Abgeordneten kann einen Untersuchungsausschuss erzwingen.
Viertens: der Haushalt. Der Bundestag beschließt jedes Jahr, wofür der Bund Geld ausgibt. Ohne dieses Gesetz darf die Regierung kaum etwas bezahlen.
Wer im Bundestag sitzt
Der Bundestag hat 630 Sitze. Diese Zahl steht seit der Wahlrechtsreform von 2023 fest, Überhangmandate gibt es nicht mehr. Die Abgeordneten werden alle vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl war am 23.02.2025. Wie die Wahl funktioniert, steht unter Wahlsystem zum Bundestag.
Jeder Abgeordnete vertritt das ganze Volk. Er ist an keine Weisung gebunden, nur an sein Gewissen. So steht es in Art. 38 GG.
Abgeordnete einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Dafür braucht es mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, also 32. Fraktionen bekommen Geld, Personal und Redezeit. Sie bestimmen, wer in welchen Ausschuss geht.
Wie der Bundestag arbeitet
Die meiste Arbeit passiert nicht im Plenum, sondern in Ausschüssen. Es gibt Ausschüsse für jedes große Thema, etwa Finanzen, Inneres oder Gesundheit. Dort sitzen Abgeordnete aller Fraktionen, im Verhältnis ihrer Größe. Sie beraten die Gesetzentwürfe im Detail und laden Fachleute ein.
Ein Gesetz wird im Plenum drei Mal beraten. Das heißt erste, zweite und dritte Lesung. Nach der dritten Lesung wird abgestimmt. Dann geht das Gesetz an den Bundesrat.
Der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen. Er wird zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Nach der Tradition kommt er aus der größten Fraktion.
Die Sitzungen sind öffentlich. Jeder kann zuschauen, im Saal oder im Livestream.
Wo steht das
- Art. 38 GG: Wahl und Stellung der Abgeordneten.
- Art. 39 GG: Wahlperiode von vier Jahren.
- Art. 42 GG: öffentliche Sitzungen und Mehrheiten.
- Art. 44 GG: Untersuchungsausschüsse.
- Art. 63 GG: Wahl des Bundeskanzlers.
- Art. 77 GG: Weg eines Gesetzes.
- Art. 110 GG: Haushaltsgesetz.
- § 1 Bundeswahlgesetz: 630 Abgeordnete.
Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).