Bundesrat
Im Bundesrat reden die 16 Landesregierungen bei Bundesgesetzen mit.
Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Landesregierungen im Bund. Über ihn wirken die Länder an Bundesgesetzen mit.
Wer im Bundesrat sitzt
Im Bundesrat sitzen keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen. Meist sind das der Ministerpräsident und einige Minister. Wer im Land regiert, sitzt also auch im Bundesrat. Eine eigene Bundesratswahl gibt es nicht.
Jedes Land hat drei bis sechs Stimmen. Die Zahl hängt von der Einwohnerzahl ab. Bremen hat drei Stimmen, Bayern sechs. Zusammen sind es 69 Stimmen. Die Stimmen eines Landes werden nur einheitlich abgegeben. Ist sich eine Landesregierung nicht einig, enthält sie sich meist.
Der Vorsitz wechselt jedes Jahr zum 1. November. Reihum ist jedes Land einmal dran. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist.
Der Bundesrat tagt in Berlin, meist an einem Freitag und etwa einmal im Monat. Die Vorarbeit machen Ausschüsse, in denen Fachleute der Landesregierungen sitzen.
Was der Bundesrat bei Gesetzen macht
Jedes Gesetz aus dem Bundestag geht an den Bundesrat. Dann kommt es darauf an, um welche Art von Gesetz es sich handelt.
Bei einem Zustimmungsgesetz muss der Bundesrat ausdrücklich Ja sagen. Sonst kommt das Gesetz nicht zustande. Zustimmungsgesetze sind zum Beispiel Gesetze, die die Länder verwalten müssen, oder die ihre Finanzen betreffen. Das Grundgesetz sagt in jedem Fall, ob ein Gesetz zustimmungspflichtig ist.
Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat nur Einspruch einlegen. Der Bundestag kann diesen Einspruch mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen. Hat der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit Einspruch erhoben, braucht auch der Bundestag zwei Drittel.
Ein Beispiel: Ein Gesetz ändert, wie Landesbehörden Anträge bearbeiten. Das ist ein Zustimmungsgesetz. Ein Gesetz ändert das Strafrecht. Das ist meist ein Einspruchsgesetz.
Der Vermittlungsausschuss
Sind Bundestag und Bundesrat uneins, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Bei Zustimmungsgesetzen können das auch Bundestag und Bundesregierung. Dort sitzen 16 Mitglieder des Bundestages und 16 des Bundesrates. Sie suchen einen Kompromiss. Der Vorschlag geht danach zurück in beide Kammern.
Außerdem kann der Bundesrat selbst Gesetze vorschlagen. Und er wirkt bei Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Wo steht das
- Art. 50 GG: Mitwirkung der Länder über den Bundesrat.
- Art. 51 GG: Zusammensetzung und Stimmen.
- Art. 52 GG: Präsident und Beschlüsse.
- Art. 77 GG: Zustimmung, Einspruch und Vermittlungsausschuss.
Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).