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klarpolitik

Föderalismus

Bund und 16 Länder teilen sich die Aufgaben, von der Schule bis zur Außenpolitik.

Lesezeit 3 Min., Stand

Deutschland ist ein Bundesstaat. Der Bund und 16 Länder teilen sich die Macht.

Warum es 16 Länder gibt

Die Länder sind keine Verwaltungsbezirke des Bundes. Sie sind eigene Staaten mit eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Regierung. Bayern hat einen Landtag und eine Staatsregierung. Hamburg hat eine Bürgerschaft und einen Senat. Wer wo regiert, steht auf der Startseite.

Viele Länder sind älter als die Bundesrepublik. Nach 1945 entstanden neue Länder in den Besatzungszonen. 1949 gründeten sie gemeinsam den Bund. 1990 kamen fünf Länder aus der DDR dazu. Seitdem sind es 16, davon drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.

Die Gliederung in Länder darf nicht abgeschafft werden. Das steht in der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes.

Wer wofür zuständig ist

Die Grundregel lautet: Die Länder sind zuständig, solange das Grundgesetz nichts anderes sagt. In der Praxis macht der Bund aber die meisten Gesetze.

Der Bund allein regelt zum Beispiel Außenpolitik, Verteidigung, Währung, Luftverkehr und Pässe. Das heißt ausschließliche Gesetzgebung.

Bei vielen Themen dürfen beide Gesetze machen, etwa beim Strafrecht, Arbeitsrecht oder Straßenverkehr. Macht der Bund ein Gesetz, gilt es vor dem Landesrecht. Das heißt konkurrierende Gesetzgebung.

Bei den Ländern bleiben vor allem Schule und Hochschule, Polizei, Kultur und Kommunalrecht. Deshalb hat jedes Land eigene Schulformen und ein eigenes Polizeigesetz. Ein Abitur in Bremen folgt anderen Regeln als eines in Bayern.

Auch die Verwaltung ist Ländersache. Die meisten Bundesgesetze führen Landesbehörden aus. Das Finanzamt, die Schule und die Polizeiwache gehören zum Land, nicht zum Bund.

Die Länder wirken über den Bundesrat an Bundesgesetzen mit.

Wo die Kommunen stehen

Städte, Gemeinden und Landkreise sind Teil der Länder. Sie sind keine dritte Staatsebene, haben aber das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Das heißt kommunale Selbstverwaltung. Dazu gehören Kitas, Straßen vor Ort, Müllabfuhr und Bebauungspläne. Das Kommunalrecht macht jedes Land selbst. Deshalb heißen die Räte in jedem Land anders und werden nach eigenen Regeln gewählt.

Wie das Geld verteilt wird

Steuern fließen an Bund, Länder und Gemeinden nach festen Anteilen. Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass Länder mit wenig Steuerkraft Geld aus dem gemeinsamen Topf und vom Bund bekommen.

Wo steht das

  • Art. 20 GG: Deutschland ist ein Bundesstaat.
  • Art. 28 GG: Länder und kommunale Selbstverwaltung.
  • Art. 30 GG: Zuständigkeit der Länder als Grundregel.
  • Art. 70 bis 74 GG: Wer welche Gesetze macht.
  • Art. 79 Abs. 3 GG: Gliederung in Länder ist unantastbar.
  • Art. 83 GG: Länder führen Bundesgesetze aus.
  • Art. 106 und 107 GG: Steuern und Finanzausgleich.

Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).