Bundeskanzler
Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung und wird vom Bundestag gewählt.
Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung. Der Bundestag wählt ihn.
Wer das Amt gerade hat, steht unter Aufbau.
Was der Bundeskanzler macht
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Das heißt: Er legt die große Linie der Regierung fest. Innerhalb dieser Linie leitet jeder Minister sein Ressort selbst. Bei Streit zwischen zwei Ministern entscheidet die Bundesregierung als Ganzes. Das Grundgesetz nennt das Richtlinienkompetenz.
Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Minister vor. Der Bundespräsident ernennt sie. Der Kanzler kann auch verlangen, dass ein Minister entlassen wird. Er bestimmt, wie viele Ministerien es gibt und wer welches Thema bekommt.
Der Bundeskanzler ist Regierungschef, nicht Staatsoberhaupt. Das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident.
Wie der Bundeskanzler gewählt wird
Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Der Bundestag stimmt ohne Aussprache ab. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Abgeordneten hinter sich hat. Bei 630 Sitzen sind das 316 Stimmen. Diese Zahl heißt Kanzlermehrheit.
Kommt diese Mehrheit nicht zustande, kann der Bundestag 14 Tage lang selbst Kandidaten wählen. Auch dann braucht es die Kanzlermehrheit. Klappt das nicht, gibt es einen dritten Wahlgang. Dort reicht die einfache Mehrheit. Der Bundespräsident kann den Gewählten dann ernennen oder den Bundestag auflösen.
Die Amtszeit ist an den Bundestag gebunden. Tritt ein neuer Bundestag zusammen, endet das Amt des Kanzlers. Bis zur Neuwahl führt er die Geschäfte weiter.
Wie der Bundestag den Kanzler absetzen kann
Der Bundestag kann den Kanzler nur abwählen, wenn er gleichzeitig einen Nachfolger wählt. Das nennt man konstruktives Misstrauensvotum. Auch dafür braucht es die Kanzlermehrheit. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen. So gibt es keine Regierung ohne Mehrheit im Parlament.
Umgekehrt kann der Kanzler den Bundestag fragen, ob er ihm noch vertraut. Das ist die Vertrauensfrage. Stimmt nicht die Mehrheit aller Abgeordneten mit Ja, kann der Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat dafür 21 Tage Zeit. Dann gibt es Neuwahlen.
Wo steht das
Die Regeln stehen im Grundgesetz (GG) im Abschnitt über die Bundesregierung:
- Art. 63 GG: Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag.
- Art. 64 GG: Ernennung der Minister auf Vorschlag des Kanzlers.
- Art. 65 GG: Richtlinienkompetenz und Ressortprinzip.
- Art. 67 GG: konstruktives Misstrauensvotum.
- Art. 68 GG: Vertrauensfrage.
- Art. 69 GG: Ende der Amtszeit.
Text: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de(externer Link). Mehr lesen: Politiklexikon der bpb(externer Link).