Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
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Bundesverfassungsgericht
Das höchste Gericht prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln zum Grundgesetz passen; jeder kann sich mit einer Beschwerde wehren.
- 16 Richterinnen und Richter in zwei Senaten, je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
- 12 Jahre, keine Wiederwahl, höchstens bis 68