Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
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Kreistag
Das gewählte Gremium des Landkreises entscheidet über Haushalt, Satzungen und große Vorhaben des Kreises.
- Direkt gewählt von den Wahlberechtigten des Kreises, meist alle fünf Jahre; Unionsbürger dürfen mitwählen und kandidieren.
- 5 Jahre, in Bayern 6 Jahre