Aufbau des Staates
Vom Bund bis zur Gemeinde: wer was entscheidet und wer wen wählt.
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Gemeinderat
Das gewählte Gremium der Gemeinde beschließt Haushalt, Satzungen und Bebauungspläne; heißt je nach Land auch Rat oder Gemeindevertretung.
- Direkt gewählt, in 12 Ländern mit Kumulieren und Panaschieren; wählbar ab 18, in Baden-Württemberg ab 16.
- 4 bis 6 Jahre je nach Land